- Für alle externen Personen ab 16 Jahren (Besuchende, Angehörige, Lieferanten etc. ) gilt die 3-G-Regel (getestet, genesen, geimpft). Das gültige Zertifikat muss beim Eingang vorgewiesen werden. Bitte bringen Sie Ihr Zertifikat mit.
- Bei regelmässiger Teilnahme an Betriebstests des jeweiligen Arbeitgebers (mind. 2 x pro Woche) ist das negative Ergebnis per SMS einem Zertifikat "getestet" gleichgestellt.
- Für Schnelltests im Testcenter Südbünden ist ein Online-Termin notwendig. Bitte beachten Sie die regulären Öffnungszeiten unseres Testcenters.
- Es gelten weiterhin die Hygieneregeln (Händedesinfektion, Maskenpflicht, Abstand), Sie erhalten eine chirurgische Maske beim Eingang.
Ausnahmen:
- Begleitpersonen von unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten benötigen bei Sprechstunden und im Notfall sowie bei der Begleitung von Kindern bis zum 16. Geburtstag kein Zertifikat. Pro Patientin / pro Patient ist nur eine Begleitperson zugelassen.
- Für Begleitpersonen aller anderen Patientinnen und Patienten gilt die 3-G-Regel (getestet, genesen, geimpft). Pro Patientin / pro Patient ist nur eine Begleitperson zugelassen.
Patientinnen und Patienten sind von der Zertifikatspflicht ausgenommen!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!